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   OLG Köln, 19.01.1988 - Ss 444/87   

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OLG Köln, 19.01.1988 - Ss 444/87 (https://dejure.org/1988,9765)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.1988 - Ss 444/87 (https://dejure.org/1988,9765)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - Ss 444/87 (https://dejure.org/1988,9765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 75, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Nötigende Gewalt kann ferner durch Schaffung eines nicht oder allenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Schäden überwindbaren Hindernisses unter Benutzung eines Fahrzeugs ausgeübt werden (Senat VRS 75, 104 f.).

    Das bewußte Versperren des Weges durch Schaffung eines Hindernisses kann auch über die Fälle des "Ausbremsens" in dem vorbezeichneten Sinne hinaus nötigende Gewalt sein (Senat VRS 75, 104 f. m. w. Nachw.).

    Das setzt allerdings voraus, daß die beabsichtigte Weiterfahrt eines Fahrzeugs während einer nicht ganz geringfügigen Zeitspanne verhindert wird (Senat VRS 75, 104, 105; Senat VRS 76, 361, 362 = NZV 1989, 157 = DAR 1989, 150).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02

    Körperverletzung durch nächtliche Telefonanrufe; Keine Gesundheitsbeschädigung

    Eine bloß psychische Einwirkung, die lediglich das seelische Wohlbefinden berührt, ist keine Gesundheitsbeschädigung, sofern nicht darüberhinausgehend die Nerven in einen krankhaften Zustand versetzt werden (vgl. OLG Köln VRS 75, 104, 106 mwN; LK-Lilie, aaO, § 223 StGB Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß das bewußte Versperren eines Weges durch Schaffung eines Hindernisses in Form einer Kraftfahrzeugbarrikade als äußerer (mechanischer) Zwang Gewaltanwendung i.S.v. § 240 StGB ist (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1988 - Ss 444/87 - = VRS 75, 104 sowie vom 17. Mai 1988 - Ss 621/87 - ferner: OLG Stuttgart NJW 1969, 1543; OLG Koblenz MDR 1975, 243).
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